Reifenreparatur
 

Wenn euch irgendein Reifenhändler oder eine Werkstatt erzählt, dass das Flicken von Autoreifen verboten sei, so ist das schlichtweg falsch. Manchmal wird auch gesagt, dass das Flicken von Hochgeschwindigkeitsreifen verboten sei.

 

Früher wurde die Reparatur im §36 STVZO im Absatz 5 geregelt. Dieser Absatz wurde jedoch im März 2001 vom Bundesverkehrsministerium durch das Inkrafttreten der RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN ersatzlos gestrichen.

Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht und damit ist eine Reparatur von Reifen bis hin zum Geschwindigkeitsindex Y bzw. ZR nicht verboten. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.

In der Richtlinie wird nur die Schadengröße teilweise eingeschränkt und zwar bezogen auf die Fahrzeugkategorie. So dürfen Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung mit Kombi-Reparaturkörpern durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden.

Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation auch erlaubt.

Die Richtlinie fordert in jedem Fall das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Damit sind Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen her verboten.

Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

 

Darf denn jeder Reifen flicken? Ja! Es gibt keine Gesetze oder Verordnungen die dies verbieten. Leider kann sich damit jedermann an den runden Dingern versuchen.