Lenkzeitunterbrechung
-
Mindestens 45
Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit
- Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig

Tägliche Lenkzeit
-
Maximal 9
Std.
- Erhöhung auf 10
Std. zwei mal pro Woche zulässig

Wöchentliche Lenkzeiten
-
Höchstens 56
Std. pro Woche
- Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen)

Tägliche Ruhezeit
- Mindestens 11
Std.
- Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen
- Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!

- Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum

Wöchentliche Ruhezeit
- Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit
- Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
- Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)