- Gurtpflicht im KOM -

 StVO Straßenverkehrs-Ordnung     (Original vom BMVBW zum Download)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Das gilt nicht für:

  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen

  • Fahrten in KOM bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist

  • das Begleitpersonal während der Dienstleistung, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordert.

  • Fahrgäste im KOM (> 3,5 t) beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

 

 

 

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